Häufig erhalten Sie einen Hinweis von Ihrem Zahnarzt, sich oder Ihr Kind bei einem Kieferorthopäden vorzustellen. Sollten Sie selbst den Verdacht haben, dass eine Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt, können Sie auch ohne Überweisung einen Beratungstermin vereinbaren. Hierbei gilt: Lieber ein Mal zu früh geschaut, als zu spät! Denn möglicherweise wird sonst der günstigste Zeitpunkt für einen Behandlungsbeginn verpasst.
Zum Beratungsgespräch gehört eine kurze Untersuchung der Zähne und Kiefer. Dann können wir beurteilen, ob die Notwendigkeit einer kieferorthopädischen Behandlung besteht, ob der Zeitpunkt günstig ist und wie möglicherweise die Therapie aussieht. Sie werden über das weitere Vorgehen, voraussichtlich eingesetzte Behandlungsgeräte und eventuell anfallende Kosten aufgeklärt.
Haben Sie sich im Verlauf des ersten Beratungsgespräches für eine kieferorthopädische Behandlung entschieden, werden Sie zu einem zweiten Termin eingeladen.
Es werden Abdrücke Ihrer Zähne, Röntgenaufnahmen sowie Fotos angefertigt und digital ausgewertet. Zusätzlich erfolgt eine ausführliche Untersuchung des gesamten Kausystems, des Kiefergelenks sowie der Zungen- und Kaumuskulatur. Durch ein Anamnesegespräch erhalte ich wichtige Informationen über den Gesundheitszustand des Patienten, die für die Therapieplanung bedeutsam sind.
Nach der Vermessung und Auswertung der diagnostischen Unterlagen erstelle ich einen detaillierten Behandlungsplan.
Nach der Behandlungsplanung findet ein dritter Termin zur ausführlichen Besprechung der vorgesehenen Behandlung statt. Sie erhalten Informationen über den Ablauf und die voraussichtliche Dauer der kieferorthopädischen Therapie. Ich besprechen mit Ihnen die Wirkungsweise der Zahnspangen, kläre Sie über mögliche Behandlungsalternativen und anfallende Kosten auf. Haben wir Ihr Einverständnis und gegebenenfalls die Bestätigung der Krankenkasse, dann kann es mit der eigentlichen Behandlung losgehen!
Schon kurz nach der Planbesprechung kann die Behandlung mit der Zahnspange starten. In der aktiven Behandlungsphase ist es enorm wichtig, dass die vereinbarten Kontrolltermine eingehalten werden. Diese dienen nicht nur der Überprüfung der Zahnspange auf korrekte Passung und Funktion, sondern sind auch wichtig für mögliche Korrekturen und Aktivierungen. Die Kontrollintervalle bei festsitzenden Zahnspangen sind in der Regel 6 – 8 Wochen, bei herausnehmbaren Apparaturen 8 – 12 Wochen.
Schutz der Zähne durch
professionelle Zahnreinigung
und Versiegelung ...mehr
Hand in Hand
Enge Zusammenarbeit
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Spezialisten ...mehr
zahnfarbene Brackets
oder transparenten Schien
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Neueste Röntgentechnologie
für geringere Strahlenbelastung
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Schonende Zahnregulierung
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Dysgnathiebehandlungen durch Kieferorthopädisch-chirurgische
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